Achtung Zoll: Welche Souvenirs darf ich vom Urlaub mitbringen? Was muss ich verzollen?

Wer kauft im Urlaub gerne Souvenirs ein? Hier ein Mitbringsel für die Lieben daheim, dort ein Andeken an die schöne Urlaubszeit und hier ein Fundstück vom tollen Strand als Erinnerung mitnehmen? Schnell verliert man im Kaufrausch schon mal den Überblick. Gerade erst habe ich das in Afrika wieder erlebt: hier ein Souvenir als Andenken, dort ein Souvenir. Ich hätte am liebsten Unmengen mitgebracht, z.B. diese tollen Makombe-Holzschnitzereien aus Ebenholz haben mir so gut gefallen und die würden das Afrikafeeling so gut mit ins heimische Wohnzimmer bringen, doch was ist eigentlich erlaubt? Achtung mit Souvenirs im Urlaub! Was darf man mitnehmen? Was nicht? In vielen Ländern stehen Produkte aus Natur-und Tiererzeugnissen unter Arten- oder Naturschutz. Und bei Plagiaten verstehen Zollbeamte auch keinen Spaß. Wieviel darf ich eigentlich mitbringen und einführen und was muss ich verzollen?

Mit dem Zoll ist leider nicht zu spaßen. Wer bei der Ein- oder Ausfuhr von verbotenen Gegenständen erwischt wird oder die Zollfreigrenze überschreitet, der kann saftige Strafen erwarten. Das fängt von harmlosen Geldstrafen an bis zu dem Vorwurf der Steuerhinterziehung, die einen Eintrag ins Strafregister mit sich ziehen, bis hin zu Gefängnisstrafen. Spätestens da hört der Spaß auf.

Welche Souvenirs dürfen durch den Zoll?

Zahlen & Fakten der vom deutschen Zoll beschlagnahmten Ware aus dem Jahr 2015

  • Im Jahr 2015 hat der deutsche Zoll Plagiate im Wert von über 132 Millionen Euro beschlagnahmt.
  • beschlagnahmt wurden 75 Millionen unversteuerter Zigaretten, fast 1,7 Tonnen Kokain, mehr als 1,6 Tonnen Marihuana, 942 Kilogramm Haschisch, 121 Kilogramm Heroin und 84 Kilo Gramm Opium
  • Über 1.300 Mal wurden die Zöllnerinnen und Zöllner im Jahr 2015 fündig und beschlagnahmten über 580.000 Objekte, die unter Natur- und Artenschutz stehen.

(Quelle: Deutscher Zoll, Stand 2016, Zahlen 2015).

 

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Ab wann muss ich meine Souvenirs verzollen? Wie hoch ist die Reisefreigrenze?

Natürlich darf man Souvenirs aus dem Urlaubsland für den persönlichen Gebrauch mitnehmen. Allerdings gilt eine Obergrenze. Bis zu einer Reisefreigrenze von 430 Euro für Erwachsene bei See- und Flugreisen dürfen Urlauber Souvenirs mitbringen. Alles was darüber liegt muss am Zoll deklariert werden.

Reiseblog unterwegs & daheimRot oder grün? Muss ich meine Souvenirs verzollen?

Wer am Flughafen ankommt, geht am Zoll entweder durch den grünen oder roten Durchgang. Grün ist für alle, die nichts zu verzollen haben, rot für anmeldepflichtige Waren, d.h. für Waren, die zu verzollen sind. Wer Waren mit sich führt, die eigentlich verzollt werden müssen und trotzdem durch den grünen Ausgang geht und dabei erwischt wird, dem helfen auch Ausreden wenig. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht und in dem Fall ist das Schmuggel. Es droht die Beschlagnahmung der Ware, ein Bußgeld und evtl. ein Strafbescheid.

Reisen innerhalb der Europäischen Union

Reisen innerhalb der Europäischen Union ist das einfachste und ermöglicht allen EU-Bürgern viele Vorteile und Freiheiten. Dazu gehören auch das Mitbringen von Souvenirs für den persönlichen Bedarf. Allerdings gibt es für bestimmte Bereiche Einschränkungen:

Einschränkungen bei der Einfuhr von Arzneimitteln
Die Ein- und Ausfuhr von Arzneimitteln nach Deutschland ist für den persönlichen Gebrauch erlaubt. Nicht erlaubt sind gefälschte Arzneimittel und Arzneimittel die z.B. für Doping eingesetzt werden.

Beschränkung bei der Ein- und Ausfuhr von Bargeld
Innerhalb der EU und des Schengenraums darf Bargeld zu persönlichen Zwecken mitgeführt werden. Allerdings gibt es eine Obergrenze und die liegt auch in der EU bei 10.000 Euro. Wer Bargeld in dieser Höhe mitführt muss dieses verzollen. D.h. roter Durchgang am Zoll und nicht den grünen.

Ausfuhr von Kulturgütern
Kulturgüter unterliegen immer dem nationalen Schutz eines jeweiligen Landes und es bedarf einer Genehmigung zur Ausfuhr von speziellen Kulturgütern, dazu gehören für Deutschland z.B. bedeutende Kunstwerke und Bibliotheksstände. Was bei der Ausfuhr von Kulturgütern aus Deutschland dazu gehört, erfährt man im Verzeichnis deutscher Kulturgüter. Kulturgüter anderer Länder sind in den jeweiligen nationalen Verzeichnissen aufgeführt.

verbotene Güter
– in Deutschland nicht zugelassene Feuerwerkskörper
– verfassungschutzwidrige Medien & Schriften oder Medien die gegen den Jugendschutz verstoßen

Reisen außerhalb der EU

Bei Reisen außerhalb von EU-Mitgliedstaaten sind die Regeln ein bisschen ausführlicher.

Obergrenze bei Bargeld

Einfuhr von Bargeld nach Deutschland bis zu einer Höhe von unter 10.000 Euro ist erlaubt, darüber muss verzollt werden.

Achtung bei der Ausfuhr von Devisen der jeweiligen Landesregierungen

Ob dies erlaubt ist oder nicht, bestimmt das jeweilige Urlaubsland, z.B. war es in Kuba nicht erlaubt, die Landeswährung CUC auszuführen. Infos dazu erteilt das Auswärtige Amt.

Zigaretten & Alkohol

Meistens gibt es eine Obergrenze des jeweiligen Landes wieviel Zigaretten & Alkohol ausgeführt werden darf. Wer nach aus Nicht-EU-Ländern, aus steuerlichen Sondergebieten (z.B. Kanarische Inseln oder britische Kanalinseln) und von der Insel Helgoland nach Deutschland einreist darf folgende Menge abgabefrei nach Deutschland mitbringen:

  • 200 Zigaretten oder
  • 100 Zigarillos oder
  • 50 Zigarren oder
  • 250 Gramm Rauchtabak
  • 1 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Volumenprozent oder unvergällter Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 Volumenprozent oder mehr oder 
  • 2 Liter Alkohol und alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22 Volumenprozent oder
  • eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren und
  • 4 Liter nicht schäumende Weine und
  • 16 Liter Bier

Vorsicht bei Souvenirs

Sand, Muscheln, Steine – es könnte nationales Kulturgut sein!

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Wer hat schon einmal eine Brise Sand vom Traumstrand, eine Muschel oder einen schönen Stein als Urlaubserinnerung mitgenommen? Viele Touristen wissen nicht, dass dies in einigen Ländern streng verboten ist. Es könnte sich nämlich dabei um nationales Kulturgut handeln. In der Türkei ist es z.B. streng verboten Steine mitzunehmen, in Sardinien darf kein Sand eingetütet werden. Es könnte sich um Fossilien oder um antike Fundstücke handeln, die der ahnungslose Tourist nicht als solche erkannt hat. Nicht selten sind Touristen schon bei Ausreise mit solchen Fundstücken im Gepäck erwischt worden und fanden sich in türkischer Untersuchungshaft wider, mit ein bisschen Glück konnten sie durch eine üppige Kaution freikommen ansonsten wird hier auch vor Touristen kein Pardon gemacht und es stehen harte Strafen bei Verstößen an. Kann natürlich auch unter Abenteuerurlaub verbucht werden, muss aber nicht sein.

Souvenirs vom Urlaub: Kunsthandwerk und Antiquitäten? Was darf mit, was nicht?

Die gleiche Vorsicht ist beim Erwerb von Kunsthandwerk, Antiquitäten, Kunst o.ä. geboten. Auch hier könnte sich um nationales Kulturgut handeln. Eventuell benötigt man zur Ausfuhr eine spezielle Ausfuhrgenehmigung vom jeweiligen Urlaubsland. Was erlaubt ist und was nicht, erfährt man z.B. beim Auswärtigen Amt unter Reise & Sicherheitshinweise unter Zollbestimmungen.

Ich würde hier auch nicht auf Händler hören, die mir ihre Ware aufschwatzen wollen. Die würden alles behaupten, um etwas zu verkaufen. Wenn man Kunsthandwerk und Antiquitäten kauft, sollte man sich Quittungen und Belege geben lassen, die man ggf. auch am Zoll vorweisen kann (es gilt die Reisefreigrenze, darüber hinaus muss verzollt werden).

 

Souvenirs im Urlaub: Vorsicht bei Produkten aus Tieren und Pflanzen, die unter Artenschutz stehen!

Safari in der Serengeti Nationalpark

Zum Schutz von bedrohten Tierarten, die vom Aussterben bedroht sind, sind das Mitführen von Tieren, Tierteilen etc., die man ggf. auch in Souvenirs finden kann, strikt verboten wenn diese unter den Artenschutz fallen. Es gilt das internationale Abkommen zum Waschingtoner Artenschutz. Dies gilt unabhängig davon ob man in die EU ein- oder ausreist. Daher ist bei Souvenirs erhöhte Vorsicht geboten.

Allerdings gilt das nicht nur für Pflanzen und Tiere, die unter den Artenschutz fallen, sondern auch für Produkte, die aus Tieren oder Pflanzen hergestellt sind, die unter Artenschutz stehen z.B. Hautcremes, Arzneimittel, asiatische Heilmittel, Stör-Kaviar, Leder, etc.

Folgende Produkte stehen unter Artenschutz, der Handel, Erwerb, die Ein- und Ausfuhr ist verboten:

  • Elfenbein oder Elefantenleder (auch z.B. Skulpturen und Schnitzereien aus Elfenbein, Elefantenleder oder präparierte Elefantenfüße als Schirmständer)
  • Jagdtrophäen von geschützten Tierarten
  • exotische Felle und Pelzmäntel
  • Produkte von wild lebenden Katzenarten
  • alle Affen, einschließlich Fleisch wie „Bushmeat“
  • Nashornprodukte (z.B. Hörner, präparierte Nashornfüße, Potenzmittel aus Nashornpulver)
  • lebende oder ausgestopfte Vögel (vor allem Greifvögel)
  • Krokodile, Kaimane und Schlangen (auch verarbeitet zu Schuhen, Gürteln oder Uhrenarmbändern)
  • Meeresschildkröten und Produkte aus Schildpatt
  • Kakteen oder kakteenähnliche Pflanzen, Tillandsien und Orchideen
  • Korallen, Muschel- und Schneckenschalen (z.B. auch verarbeitet zu Schmuck)

Wichtig zu Wissen
Wer wissentlich oder unwissentlich artengeschützte Souvenirs mitbringt, muss damit rechnen, dass die Ware beschlagnamt wird. Außerdem drohen mitunter sehr hohe Geldstrafen (z.B. bei Elfenbein, Korallen, etc.).

Kauf von Plagiaten als Urlaubs Souvenirs

Weil es immer schwieriger ist, Plagiate zu erkennen, drücken hier die Zollbeamte häufig ein Auge zu, was aber nicht heißt, dass der Kauf von Plagiaten erlaubt ist. Im Gegenteil, der Kauf und die Einfuhr von Plagiaten ist illegal und kein Kavaliersdelikt. Mit dem Kauf unterstützt man Produktpiraterie. Problematisch ist es, wenn die Reisefreigrenze von aktuell 430 Euro überschritten wird. Darüber muss man nämlich verzollen. Das Problem bei Plagiaten ist, dass die Waren zwar billig eingekauft wurden, da sie Fakeware sind, dem Original aber täuschend ähnlich sind. Die Zollbeamten setzen im Zweifelsfall also den Wert der Originalware an, der natürlich um ein Vielfaches höher ist, wer 2 Markenjeans für 50 Euro eingekauft hat, kann also schnell die Reisefreigrenze überschreiten, wenn der Zoll dafür 500 Euro berechnet. Daher sollte man auch hier den Wert der Ware belegen können, konkret heißt das: Belege, Quittungen, Kassenbons (typischerweise gibt es die natürlich nicht bei Fakeware vom Bazar). Wenn die Zollbeamte den Verdacht haben, dass mit den billig eingekauften Plagiaten sogar ein gewerbliches Interesse vertreten wird, verstehen die Beamte absolut keine Spaß mehr. Das ist strafbar. Es drohen mindestens Geldstrafen.

 

Natürlich ist es verlockend, bei einer USA Reise neue Designerklamotten zu kaufen, die dort billiger sind als hierzulande und dazu noch gleich das brandneue Iphone mitnehmen und dann wollen ja natürlich die Lieben daheim auch noch was haben und beauftragen gleich den Kauf von neuen Taschen, etc. Vorsicht, es gilt die Reisefreigrenze! Wer beim Schmuggeln erwischt wird, für den kann es teuer werden. Und was hilft es, wenn ich zwar ein neues i-phone habe, aber die Verpackung mit samt jeglicher Dokumentation zum Kauf/Produkt weggeworfen habe, damit die Zöllner keinen Verdacht schöpfen? Im Falle einer Reklamation würde ich da eben auch dumm aus der Wäsche gucken.

 

Meine Tipps zur sicheren Ein- und Ausreise mit Souvenirs

  • kostenlose App vom Zoll: Zoll & Reise

Damit kann man unterwegs immer prüfen, was man im jeweiligen Urlaubsland erwerben darf und ein- und ausführen darf und was nicht

  • kostenlose App vom Auswärtigen Amt: Sicherheit & Reise

alle nützlichen Infos zum jeweiligen Reiseland: Ein- und Ausreisebedingungen, Impfungen & Gesundheit, Zollvorschriften uvm.

  • nach Möglichkeit Quittungen und Belge der erworbenen Ware aufbewahren
  •  Wert gegenrechnen am besten hat man immer grob im Kopf wieviel man für Souvenirs ausgibt, hilft ja auch der eigenen Reisekasse.

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