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Es ist schon ärgerlich: da plant man den Urlaub wochenlang im Voraus und dann fällt der Flug aus, hat Verspätung oder man verpasst sogar einen Anschlussflug wegen Verzögerungen. Ein absoluter Stimmungskiller, wenn es auf Reisen zu Flugausfällen kommt. Ich habe mir zwar angewöhnt, dass ich mich wegen soetwas nicht mehr aufrege, schließlich gibt es weit schlimmere Sachen im Leben, z.B. Krankheiten von Familienangehörigen, aber wenn die kostbare Urlaubszeit durch Flugausfälle geschmälert und getrübt wird, dann ist das eben trotzdem nicht schön. In diesem Artikel verrate ich Dir, was du bei Flugausfällen oder Verzögerungen tun kannst und welche Fluggastrechte dir zustehen.
Welche Fluggastrechte ich eigentlich habe, habe ich erst letztes Jahr mal genauer geprüft, als ich nämlich 9 Stunden Verspätung hatte und am Flughafen von Addis Abbeba festsaß. Die Passagiere um mich herum zückten alle ihr Handy und fotografierten die Fluganzeigetafel mit dem Wörtchen „DELAYED“, also verspätet, weil sie damit den Beweis sichern wollten, dass der Flug tatsächlich Verspätung hatte – in der Hoffnung, sich damit später Entschädigungen bei der Fluggesellschaft zu holen. Also prüfte ich spaßeshalber selbst einmal nach, ob ich das Recht auf eine Entschädigung habe.
Wann habe ich das Recht auf eine Entschädigung bei Flugausfällen und Verspätungen?
Sollte es zu Verspätungen und Flugausfällen kommen, greift unter bestimmten Voraussetzungen das Europäische Fluggastrecht. Genaugenommen heißt es: “Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen”.
Für wen gelten die Europäischen Fluggastrechte?
- Passagiere, die von einem EU-Flughafen abfliegen
- Passagiere, die auf einem EU-Flughafen landen
Voraussetzung: Die Airline muss ihren Sitz in der EU haben.
Somit war der Vorfall für mich auch schon erledigt. Ich flog zwar von einem Flughafen in der EU (Frankfurt) ab und hatte beide Flugtickets auch bei einer Airline in einem Vorgang gebucht, aber der Weiterflug nach der Zwischenlandung in Addis Abeba lag nicht mehr in der EU. Dazu kam, dass die Airline ihren Sitz nicht in der EU hatte. Die Europäischen Fluggastrechte galten somit nicht. Laut BGH Urteile gelten die Europäischen Fluggastrechte auch dann nicht, wenn die Flüge unter einer Flugnummer auf einer Route zusammen von einem EU Land aus gebucht und gestartet wurden (BGH, Urteile v. 13.11.2012, X ZR 12/12 sowie X ZR 14/12). Wie du ganz einfach nachprüfen kannst, ob du ein Recht auf eine Entschädiung hast, erfahrst du unten (dafür musst du auch keine Gesetzestexte lesen).
Solltest du da allerdings zu dem betroffenen Personenkreis gehören, für den die Voraussetzungen erfüllt wären, hast du die Möglichkeit bei der Airline Entschädiungen einzufordern.
Welche Entschädigung erhalte ich, wenn mein Flug Verspätung hat „Flug delayed“?
lt. EU-Verordnung stehen dir folgende Entschädigung zu:
- ab 2 Stunden Verspätung muss die Airline Getränke und Snacks zur Verfügung stellen
- finanzielle Entschädigung gibt es ab 3 Stunden Verspätung (250 bis 600 Euro je nach Flugstrecke)
Welche Entschädigung erhalte ich, wenn mein Flug annuliert wird „Flug cancelled“?
fällt der Flug ganz aus, muss die Fluggesellschaft gemäß Europäischer Fluggastrechte Verordnung folgendes leisten:
- volle Erstattung des Flugtickets
- zeitnahe alternative Beförderung per Flug oder Bahn
- alternative Beförderung zu einem späteren Zeitpunkt
- zeitnaher Rückflug zum Beginn der Reise
- Snacks und Getränke am Flughafen
- finanzielle Entschädigung in Höhe von 125 bis 600 Euro pro Person abhängig von Flugstrecke
wenn der Flug länger als 14 Tage vor Abflug gecancelled wird, greift das allerdings nicht.
Wird der Flug vorverlegt, kommt das einer Annullierung gleich.
Was wenn es zu Flugausfällen bei Streiks kommt?
Ein leidiges Thema, das immer häufiger vorkommt. Wer kennt nicht die monatelangen Streiks von Lufthansa und wer war nicht genervt davon? Die schlechte Nachricht zuerst: Kommt es aufgrund von Streiks zu Flugausfällen muss die Airline keine Entschädigung gemäß der EU-Fluggastrechte-Verordnung leisten, denn Streiks gelten als außergewöhnliche Umstände. Die Airlines sind allerdings dazu verpflichtet, so früh wie möglich über Streiks zu informieren. Somit hast du Zeit, deinen Flug umzubuchen oder zu stornieren oder eine Ersatzmöglichkeit zu finden. Auch die Airlines verpflichten sich, Alternativen zu finden, buchen dich auf andere Flüge um oder stornieren den Flug im schlimmsten Fall kostenfrei. Allerdings kannst du keine finanzielle Entschädigung einfordern.
Bei „außergewöhnlichen Umständen“ wie die Sperrung des Flughafens oder Luftraums, politische Instabilität/ unvermeidbare Sicherheitsrisiken, Streiks und Unwetter oder vereiste Fahrbahnen muss die Fluglinie keine Entschädigung leisten wenn sie dies nicht zu verantworten hat.
Fluggastrechte außerhalb der EU
Außerhalb der EU gelten die Europäischen Fluggastrechte i.d.R. nicht, es sei denn, du fliegst von einem EU-Flughafen in ein Nicht-EU-Land. Allerdings kannst du auch außerhalb der EU von bestimmten Leistungen der Airlines profitieren. Allerdings weiß ich nicht, ob du diese rechtlich einfordern kannst. Es liegt vermutlich an der Kulanz der Airlines, welche Entschädigungen sie dir anbieten. Ich habe hier folgende positive Erfahrungen gemacht: In meinem Fall, habe ich nach 2 Stunden Wartezeit in Addis Abeba Getränke und Muffins von der Airline bekommen. Nach 3 Stunden Wartezeit durften wir in die Airport Lounge und erhielten dort ein warmes Essen, Getränke und kostenloses Wlan. Eine finanzielle Entschädigung gab es nicht. Vor ca. 20 Jahren bin ich einmal mit Thai Airways geflogen und mein Rückflug wurde gecancelled. Der Flug ging erst am nächsten Tag weiter. Ich erhielt eine kostenlose Übernachtung im Airport Hotel, eine warme Mahlzeit, Frühstück und einen kostenlosen Telefonanruf nach Hause.
Wie kann ich prüfen, ob mir eine Entschädigung zusteht?
Ganz einfach. Bei Flightright kannst du im Entschädigungsrechner in wenigen Schritten und sogar in Echtzeit prüfen, ob dir eine Entschädigung zusteht. Du benötigst dafür deine Flugnummer, evtl. Ticketnummer und Angaben zum Flug und in wenigen Sekunden erfährst du, ob Dir eine Entschädigung der Europäischen Fluggastrechte zusteht. Flightright prüft kostenlos, was dir zusteht. Beauftragst du den Dienstleister damit, die Fluggastrechte für dich bei der Airline einzufordern, erhält Flightright eine Provision auf Erfolgsbasis. Das heißt, erst, wenn deine Forderungen erfüllt werden, bekommt Flightright die Provision, dadurch hast du keinerlei finanzielles Risiko. Das ist ein fairer Deal, denn somit hast du keine Scherereien und monatelangen Auseinandersetzungen mit der Fluglinie sondern kannst die rechtlichen Dinge einem Profi überlassen. Angeblich beträgt die Erfolgsquote von Flightright 98%.
Hier kannst du bei Flightright prüfen ob du Anspruch auf Entschädigung hast*
Was muss ich tun, wenn ich eine Entschädigung haben möchte?
Sammle Beweise, wie meine Mitreisenden: fotografiere die Anzeigentafel am Flughafen, reiche dein Flugticket ein und hol dir direkt vor Ort eine schriftliche Bestätigung der Airline, dass es zu Verzögerungen kam und aus welchem Grund diese Verzögerungen oder Flugausfälle entstanden sind. Kontaktiere Flightright, die Erfolgsaussichten der Profis sind höher als die von Privatpersonen.
Welche Erfahrungen hast du mit Verzögerungen oder Flugausfällen gemacht? Hast du evtl. schon einmal eine Entschädigung erhalten? Schreib es in die Kommentare.
*Dieser Artikel ist in Zusammenarbeit mit Flightright entstanden und enthält Werbung.